VPG- und Gebrauchshunde

Übungszeiten:

Sonntag ab 11.00 Uhr

Mittwoch ab 19.00 Uhr

Freitag ab 19.00 Uhr

Die Gebrauchshundegruppe ermöglicht es Besitzern verschiedener Hunderassen am Training für eine der nachfolgenden Prüfungen teilzunehmen sowie ihrem Hund den Gehorsam in Situationen zu vermitteln, die für Hund und/oder Hundehalter problematisch sind oder werden könnten.

Mögliche Prüfungen:

Begleithundeprüfung (BH)

Diese Prüfung kann ein Hund ab einem Alter von 15 Monaten ablegen.Die Begleithundeprüfung besteht aus zwei Teilen: der Unterordnung und dem Verkehrsteil (VT).

In der Unterordnung muss der Hund zeigen, dass er die Grundkommandos "Sitz", "Platz", "Fuss" und "Hier" sicher beherrscht.

Ein Leistungsrichter beurteilt anhand eines von Hund und Hundeführer zu absolvierendem Schema wie gut der Hund diese Übungen beherrscht und ob er im Gehorsam des Hundeführers steht. Es wird also nicht der Hund allein beurteilt sondern immer das Team Hund und Hundeführer. Die Höchstpunktzahl, die dabei vergeben wird ist 60 Punkte. Ab einer Punktzahl von 42 Punkten gilt die Prüfung als bestanden. Falls der Hundeführer noch an keiner vergleichbaren Prüfung teilgenommen hat muss er zudem seine Theoriekenntnisse in einem sogenannten "Sachkundenachweis" prüfen lassen. Die Begleithundeprüfung ist Vorraussetzung für die Teilnahme an allen weiteren Prüfungsstufen des Gebrauchshundesports sowie für alle Agility-Turniere.

Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG 1-3)

Die Vorraussetzungen für die 1. Prüfung dieser Reihe, also die VPG1 sind eine bestandene Begleithundeprüfung und ein Mindestalter des Hundes von 18 Monaten. Für jede darauf folgende Prüfung muss die jeweils vorangehende Prüfung bestanden worden sein. Um an einer VPG 3- Prüfung teilnehmen zu können muss der Hund also zuerst die VPG1- und VPG2- Prüfung bestanden haben.

Alle VPG- Prüfungen setzen sich aus drei Teilen zusammen: der Fährtenarbeit, der Unterordnung und dem Schutzdienst. In jedem Teil werden maximal 100 Punkte vergeben. Um die Prüfung zu bestehen müssen in jedem Teil mindestens 70 Punkte erreicht werden. In der Fährtenarbeit geht es in groben Zügen darum, dass ein Hund eine vom eigenen Hundeführer oder einem fremden Hundeführer gelegte Fährte verfolgen und dabei eine bestimme Zahl an ausgelegten Gegenständen verweisen muss.

In der Unterordnung muss der Hund seinen Gehorsam unter Beweis stellen. Das zu absolvierende Schema ähnelt dem der Begleithundprüfung. Es kommen jedoch in jeder Prüfungsstufe neue, schwierigere Übungen hinzu wie z.B.: "Vorraus", "Steh" und das Apportieren eines Bringholzes. Im Schutzdienst muss der Hund eine dritte Person, den Helfer, finden, stellen, bewachen und seine Flucht durch zubeißen in den Hetzarm vereiteln.

Fährtenhundprüfung 1 und 2 (FH 1-2)

Bei der FH 1 und 2 folgt der Hund eine von einer fremden Person gelegte Fährte und muss dabei die ausgelegten Gegenstände sicher verweisen. Diese Prüfung unterscheidet sich vom ersten Teil der VPG-Prüfungen vor allem darin, dass die Fährten länger und die zu verweisenden Gegenstände zahlreicher sind. In der FH 2 kommt zudem vor der eigentlichen Fährte ein Stöberfeld dazu, bei dem der Hund einen Gegenstand durch stöbern aufspüren und schließlich verweisen muss.Beide Prüfungsstufen gelten als bestanden wenn 70 Punkte erreicht wurden. Die höchste zu erreichende Punktzahl ist 100 Punkte.